VEREINS-/ PLATZORDNUNG DER HUNDESPORTFREUNDE KREUTH 1998 e.V.

 

  1. Trainingszeiten :
    Mittwoch : 17:00Uhr
    Samstag  : ab 15:00Uhr
    Bemerkung : Jeweils ½ Stunde vor Trainingsbeginn Spielstunde für alle Hunde, d.h. die Hunde können sich nach  erfolgter Wesensbeurteilung durch einen Ausbilder freilaufend auf dem Platz aufhalten, jedoch unter Aufsicht des Hundehalters (-führers). Zusätzliche Trainingszeiten erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Ausbildern und sind bei der Vorstandschaft oder beim Ausbildungsleiter anzumelden.
     
  2. Zutritt haben grundsätzlich nur Vereinsmitglieder mit deren Hunden, die den gemäß Satzung geforderten Impfschutz und die geforderte Haftpflichtversicherung nachweisen können. 
     
  3. Stachelhalsbänder, Schockhalsbänder (Tele-Tac) oder andere tierschutzrechtlich bedenkliche Hilfsmittel sind strengstens untersagt.
     
  4. Auf dem Platz dürfen die Hunde während der Platzöffnungszeiten nur unter ständiger Aufsicht des Hundehalters(-führers) unangeleint laufen.
     
  5. Während der Trainingseinheiten dürfen sich nur diejenigen auf dem Platz (Übungsabschnitt) bewegen, die an den Trainingseinheiten teilnehmen. Alle anderen Hunde müssen während dieser Zeiten angeleint sein und dürfen das Training nicht stören.
     
  6. Der Aufenthalt von Hunden im Vereinsheim ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (Seminare etc.) erfolgen nach Rücksprache mit dem Vorstand. Anschließend ist für die Reinigung des Vereinsheimes zu sorgen.
     
  7. Das Füttern fremder Hunde ist ohne Einverständnis des Hundehalters (-führers) verboten.
     
  8. Vor, während und nach den offiziellen Platzöffnungszeiten verpflichtet sich jedes Mitglied, seinen Hund in der Umgebung des Vereinsgeländes (um Konflikte mit Förstern, Naturschützern usw. zu vermeiden) und auf dem Parkplatz an der Leine zu führen.
     
  9. Der Hundeplatz ist keine Hundetoilette !!! Sollte ein Hund auf dem Platz ein Häufchen absetzen (was jedoch z.B. durch einen Spaziergang vorher vermieden werden kann), ist dieses umgehend vom Hundehalter zu entfernen. Hierzu befinden sich auf dem Platz entsprechende Gerätschaften.
     
  10. Das Urinieren von Hunden an Gegenständen/Materialien (vor allem an Trainingsgerät wie Agilityparcours usw.) sollte unter allen Umständen vermieden werden, um dadurch nicht entsprechende Folgehandlungen anderer Hunde auszulösen. Sollte dies doch der Fall sein, sind diese Gegenstände vom Hundehalter (-führer) unmittelbar in geeigneter Weise zu reinigen.
     
  11. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten haben für die Dauer der Läufigkeit/Krankheit keinen Zutritt zum Vereinsgelände. 
     
  12. Der Hundeplatz mit den dazu gehörenden Einrichtungen/Materialien/Geräten soll allen Mitgliedern möglichst gute Bedingungen bieten. Daher sind alle gleichermaßen dazu aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem "gemeinsamen Besitz auf Zeit" umzugehen.
     
  13. Von jedem Mitglied ist pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu erbringen. Die Arbeitsstunden können durch Ableisten des jeden Samstags benötigten Küchendienstes oder anderer anfallenden Arbeiten für den Verein erfolgen. Die zu verrichtenden Tätigkeiten des Küchendienstes werden durch eine separate Arbeitsanweisung geregelt. Im Sinne eines ausgewogenen Vereinslebens sollen die Arbeiten gleichmäßig von allen Mitgliedern getragen werden.
     
  14. Bei Einnahme von Speisen und Getränken sind diese sofort zu bezahlen.
     
  15. Das Rauchen im Vereinsheim ist untersagt. Das Rauchen auf dem Übungsplatz ist während des Trainings zu unterlassen. Zigarettenkippen dürfen wegen Gefährdung der Hunde nicht auf dem Gelände liegen bleiben.
     
  16. Die Benutzung des Parkplatzes, besonders in den Wintermonaten (kein Räum- und Streudienst), erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  17. Den Anweisungen der Ausbilder/Vorstandschaft ist Folge zu leisten. 
     
  18. Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Ordnung an. Dasselbe gilt für Besucher während des Platzaufenthalts. Bei Verstößen gegen die Vereins-/Platzordnung behält sich die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen vor.